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Wenn aus einer gemeinsamen Ehe ein oder mehrere Kinder hervorgegangen sind,
dreht es sich bei einer Scheidung zwischen den beiden Ehepartnern nicht selten um sie. Das Gesetz sieht - ohne eine andere Regelung, beispielsweise in einem Ehevertrag - als Folge einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder vor. Eine sinnvolle Regelung, da die Kinder immer zwischen den Eltern stehen, sie verbinden und, wenn es keinen Streit vor und um die Kinder gibt, sie keinen Schaden nehmen müssen.
Was gehört zum Sorgerecht?
Bei einem Streit um das Sorgerecht ist zunächst zu fragen, welches Problem konkret besteht und für die Zukunft oder gar im Einzelfall sofort im Rahmen einer einstweiligen Anordnung zu regeln ist. Denn das Sorgerecht besteht aus mehreren Bestandteile. Konkret beinhaltet das Sorgerecht:
1. Die Personensorge
Sie umfasst die Verantwortung der Eltern oder eines Elternteils für die persönlichen Belange des Kindes. Damit sind die Fragen des Alltags gemeint, wie zum Beispiel die Kindererziehung, die Gesundheitsvorsorge sowie die Bekleidung und Ernährung der Kinder.
2. Die Vermögenssorge
Die Vermögenssorge verpflichtet die Eltern zur Verwaltung des Vermögens des Kindes. Die Eltern sind aufgrund der Vermögenssorge auch berechtigt, über das Vermögen zu verfügen, das heißt, Gegenstände zu kaufen oder Kapital des Kindes einzusetzten.
3. Die gesetzliche Vertretung des Kindes
Da minderjährige Kinder nur in beschränktem Maße Rechtsgeschäfte vornehmen dürfen, muss bis zur Volljährigkeit ein gesetzlicher Vertreter für sie auftreten.
4. Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, als im täglichen Leben wichtigster Teil des Sorgerechts, gibt den Eltern das Recht, den Wohnort des Kindes zu bestimmen und zu bestimmen, wo sich das Kind aufhält. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern, beiden Eltern gemeinsam. Aufgrund eines Antrages einer der Eltern kann jedoch das Aufenthaltsbestimmungsrecht durch das Familiengericht vom Sorgerecht getrennt werden. Das Ergebnis ist, dass beide Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind, aber nur ein Elternteil Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist.
Zwar finden einige Eltern eine schnelle und friedliche Lösung, wie die Sorgerechtsfragen zwischen den beiden Parteien zu gestalten sind. In sehr vielen Fällen bestehen jedoch beide darauf, das Sorgerecht für die Kinder allein ausüben zu können. Da nicht selten die beiden Ehepartner im Streit auseinandergehen und den Wunsch haben, dass der eigene Nachwuchs den früheren Partner nicht häufiger als nötig zu Gesicht bekommt, bedarf es oft einer gerichtlichen Regelung, um Klarheit zwischen den verhärteten Fronten zu schaffen.
Mit einem Sorgerecht Anwalt Hamburg an Ihrer Seite, der über viel Erfahrung und Fachwissen verfügt, können auch Sie Sorgerechtsstreitigkeiten positiver gestalten und so zu Ihrem Recht gelangen.
Die Frage nach dem Sorgerecht ist meist nicht nur einfach die Entscheidung, welchem der beiden, ehemaligen Ehepartner die Kinder zugesprochen werden. Vielfach sind mit diesem Problemkreis die finanziellen Fragen rund um den Unterhalt relevant oder stehen sogar im Vordergrund. Das deutsche Recht schafft in zahlreichen Situationen ein klares Rahmenwerk, wie bei Streitigkeiten vorzugehen ist.
Wenn Sie mitten in Trennungs- oder Scheidungssituation stecken sollten und bereits den Eindruck haben, dass die Diskussion rund um das Sorgerecht mit Ihrem ehemaligen Partner nicht auf friedliche Weise ausgetragen werden kann, suchen Sie einfach den direkten Kontakt zu mir.


