Was wird aus Ihrer Immobilie im Falle einer Scheidung? Wir helfen Ihnen als Anwalt in Hamburg.

Eine Scheidung ist nicht nur aufgrund der emotionalen Situation schmerzhaft, in der sich vor allem derjenige befindet, welcher die Trennung nicht wollte. Neben den Kindern, welche in vielen Familien von Trennungen betroffen sind und darunter oftmals sehr leiden, gibt es oftmals auch Streitigkeiten um das, was während der Ehe angeschafft wurde.

Wer behält die Immobilie im Falle einer Scheidung?

Viele Ehepartner hängen an ihrem Zuhause und können sich nicht einigen, wer es behalten soll. Hinzu kommt, dass bei einer gemeinsamen Immobilie ohne eine konkrete Regelung über das Eigentum, eine Abfindung oder Ausgleichzahlung das Paar auch über die Scheidung hinaus zusammen Eigentümer der Immobilie bleiben. Denn die Scheidung selbst betrifft nicht das jeweilige oder das gemeinsame Vermögen. Wenn der Partner, welcher die Immobilie übernehmen möchte, finanziell in der Lage ist, einen Ausgleich zu zahlen, dann gibt es in der Regel keine Probleme. Im Gegenzug zu der Zahlung wird der sogenannte Miteigentumsanteil eines Partners auf den anderen übertragen und die Eintragung im Grundbuch geändert. Die Angelegenheit kann dann schon erledigt sein. Dies ist aber leider nur in sehr seltenen Fällen so einfach. Wenn kein Geld für die Auszahlung vorhanden ist oder beide Partner in Haus oder Wohnung verbleiben möchten, dann muss ein Gericht eine den Streit entscheiden.

Zu beachten ist weiterhin, dass nach einer Trennung oder einer Scheidung der oder die Kredite, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurde, von derjenigen Parnter abzahlen sind, der den Kreditvertrag unterschrieben hat. Haben beide Ehepartner den Kredit unterschrieben, müssen auch beide Eheleute den Kredit zurückzahlen. Dies gilt unabhängig davon, wer von den Eheleuten ausgezogen ist. Auch der Partner, der ausgezogen ist, muss den Kredit bedienen und kann von der Bank in Anspruch genommen werden, wenn er nicht zahlt.

Was tun mit der Immobilie?

Wichtig ist, dass nach einer rechtskräftigen Ehescheidung jeder Ehegatte verlangen kann, dass eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim verkauft wird. Vor einer rechtskräftigen Scheidung kann die Immobilie in der Regel nur verkauft werden, wenn beide Eheleute dem Verkauf zustimmen. Dies gilt unabhängig davon, ob beide Partner zusammen Eigentümer der Immobilie sind oder ob nur ein Ehegatte. Aber nach der rechtskräftiger Ehescheidung kann jeder Partner von dem anderen die Zustimmung zum Verkauf verlangen. Sofern diese Zustimmung nicht erkärt wird, kann ein Antrag beim Familiengericht auf Durchführung der einer Teilungsversteigerung gestellt werden. Dies ist in der Regel keine gute Lösung. Denn bei einer solchen Versteigerung wird häufig nur ein unzulänglicher Preis für die Immobilie erzielt. Sie sollten daher die Immobilie einvernehmlich verkauften. Eine Regelung lässt sich mit professionelle Hilfe im Grunde immer finden.

Wie wird der Kaufpreis verteilt?

Dies ist im Grunde recht einfach. Denn wenn beide Eheleute zu je ½ Miteigentümer der Immobilie sind, wird der Kaufpreis zwischen den Eheleuten auch zu je ½ geteilt. Dies gilt unabhängig davon, wie viel Kapital jeder Ehegatte beim Kauf der Immobilie aufgebracht hat. Wenn auf der Immobilie noch Verbindlichkeiten bestehen, müssten diese selbstverständlich zunächst abgelöst werden. Der verbleibende Rest des Kaufpreises steht ann den Eheleuten zur Verfügung. An diesem Ergebnis kann sich allerdings durchaus im Rahmen des Zugewinnausgleichs noch etwas ändern. Die Immobilie ist nämlich Teil des Vermögens. Egal, ob sie beiden Ehepartnern oder nur einem gehört. Es ist dann einersetis zu unterscheiden, wem die Immobilie gehört und weiterhin, ob die Immobilie bereist vor der Ehe oder erst nach der Ehe angeschafft wurde. Genaueres hierzu finden Sie im Bereis Zugewinn.

Wer bleibt in der Immobilie während der Trennungsphase?

Aber auch in der Auseinanderetzung des Paares um den Verbleib in der Wohnung gerade mit minderjährigen Kindern, ist es oft erforderlich, im Streifall durch das Gericht ein Entscheidung herbeizuführen. Den derjeige Partner, der bestimmte Gründe geltend machen kann, warum er allein in der Immobilie bleiben muss, erhält unter Umständen das Recht daran. Dies kann für den Zeitraum der Trennung und unter engeschränken Bedingungen auch über den Zeitpunt der Scheidung hinaus geregelt werden.

Lassen Sie sich kompetent beraten, wenn es im Rahmen einer Scheidung auch um eine Immobilie geht.

 

Stadtärzte Marketing Hamburg
Scheidung Anwalt HamburgEhevertrag Anwalt HamburgUnterhalt Anwalt HamburgSorgerecht Anwalt HamburgUmgangsrecht Anwalt HamburgZugewinn Anwalt HamburgImmobilie und Scheidung Anwalt HamburgLebenspartnerschaft Anwalt Hamburg
  •  
  • 22.02.2012