Vertragsrecht  - Christian Kenkel

Zugewinn

Können Sie eine Geldzahlung erwarten …

oder müssen Sie gar an den anderen Partner Zahlen?


Mit dem „Zugewinn“ meinen wir Juristen die wirtschaftliche Auseinandersetzung des früheren Ehepaares. Voraussetzung ist dabei, dass Sie während der Ehe im sogenannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Die Zusammenstellung und Bewertung der einzelnen Vermögenswerte des Paares ist häufig, gerade wenn das Paar auch wegen anderer Dinge streitet, sehr schwierig. Dies sollte niemals ohne anwaltliche Hilfe durchgeführt werden.

 

Informieren Sie sich gern auf der dazugehörigen Internetseite Zugewinn über die genauen Umstände eines Anspruches auf Zugewinn und über das gerichtliche Verfahren oder in einer Beratung über Ihre persönliche Situation und Lösungsmöglichkeiten.

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  • 22.02.2012