Vertragsrecht  - Christian Kenkel

Unterhalt

Große und häufig verletzende Auseinandersetzungen …

führt das Paar zumeist aus Anlass von Unterhaltsforderungen eines Partners. Dies kann eine Forderung wegen Unterhalt für die Kinder oder aber wegen der Forderung des Partners auf Trennung- oder nachehelichen Unterhalt sein.


Da der Unterhaltspflichtige ist zur Auskunft über sein Einkommen verpflichtet ist, muss er seine finanzielle Situation – also sein Einkommen - offen legen. Wenn der den Unterhalt fordernde Partner selbst berufstätig ist und womöglich in einer neuen Partnerschaft ist, ist der Stress vorprogrammiert.

Eine frühzeitige Einigung im Rahmen einer Trennung- oder Scheidungsfolgenvereinbarung garantiert Ihnen Sicherheit und Stabilität für die Zukunft.

 

Informieren Sie sich zunächst zu diesem Thema auf der dazugehörigen Internetseite Unterhalt. In einem persönlichen Beratungsgespräch können wir dann Ihre persönlichen Situation klaren und gegebenenfalls die Umgangssitutation mit dem Partner klären.

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  • 22.02.2012